EU-Paketgebühr €3 erklärt (2026)

Warum berechnet Temu / Shein / AliExpress plötzlich Zollgebühren? Die EU hat die langjährige Zollbefreiung von €150 abgeschafft. Hier erfahren Sie, was sich geändert hat, wann und wie viel es kostet.

Veröffentlicht: 1. Juli 2026·Zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2026·Offizielle EU-Quelle ↗

Wichtige Fakten auf einen Blick

  • What: €3 Zollgebühr je Zolltarifposition in E-Commerce-Sendungen ≤ €150
  • When: Gültig ab 1. Juli 2026 (vorübergehend bis 1. Juli 2028)
  • Why: Die EU hat die €150 Zollfreigrenze (de minimis) abgeschafft, um "faire Bedingungen für EU-Unternehmen und sichere Auswahl für Verbraucher" zu gewährleisten
  • Who collects: Anmelder, normalerweise Verkäufer/Importeur; Weitergabe im Checkout unterschiedlich
  • VAT: Wird weiterhin zusätzlich zur Zollgebühr berechnet, zum Standardsatz Ihres Landes
  • Legal basis: Verordnung (EU) 2026/382 des Rates

Die alte Regel: €150 Zollbefreiung

Viele Jahre lang gewährte die EU eine Zollbefreiung auf importierte Waren mit einem Wert von €150 oder weniger. Das bedeutete, dass Sie beim Kauf von Temu, Shein oder AliExpress für beispielsweise €20 keine Zollgebühr zahlten — nur Mehrwertsteuer (in der Regel vom Verkäufer über das IOSS-Verfahren erhoben, das 2021 eingeführt wurde).

Diese Befreiung war für echten Kleinhandel mit geringem Volumen gedacht. Im Laufe der 2020er Jahre wurde sie zu einem Schlupfloch, das große E-Commerce-Plattformen ausnutzten, um Hunderte von Millionen Pakete zu sehr niedrigen deklarierten Werten an EU-Verbraucher zu versenden.

Die neue Regel: €3 Pauschalbetrag (ab 1. Juli 2026)

Ab dem 1. Juli 2026 hat die EU die Zollbefreiung von €150 abgeschafft und eine Zollgebühr von €3 je Zolltarifposition für E-Commerce-Sendungen bis €150 aus Nicht-EU-Ländern eingeführt. Die Stückzahl vervielfacht die Gebühr nicht.

Dies ist in der Verordnung (EU) 2026/382 des Rates festgelegt. Die Maßnahme ist als vorübergehend beschrieben — sie gilt bis zum 1. Juli 2028, wenn der neue EU-Zolldaten-Hub voraussichtlich vollständig in Betrieb sein wird und Standard-Zolltarifklassifikationen gelten werden.

Wie werden die gesamten Einfuhrkosten berechnet?

Geschätzte Checkout-Kosten bei Weitergabe durch den Anmelder (Bestellungen ≤ €150):

Geschätzter Checkout-Gesamtbetrag = Warenwert + EU-Zollgebühr + Einfuhrumsatzsteuer

wobei: EU-Zollgebühr = €3 × Anzahl der Zolltarifpositionen

Einfuhrumsatzsteuer = (Deklarierter Warenwert + Zollpauschale) × MwSt.-Satz des Ziellandes

Beispiel: €20 Bestellung nach Deutschland (19% MwSt.)

ComponentAmount
Deklarierter Warenwert€20.00
EU-Zollgebühr (1 Zolltarifposition × €3)€3.00
Einfuhrumsatzsteuer (19% × €23,00)€4.37
Geschätzter Checkout-Gesamtbetrag€27.37
Vor Juli 2026 (nur MwSt.): €23,80+€3,57 mehr

Beispiel: €50 Bestellung nach Frankreich (20% MwSt.)

ComponentAmount
Deklarierter Warenwert€50.00
EU-Zollgebühr (1 Zolltarifposition × €3)€3.00
Einfuhrumsatzsteuer (20% × €53,00)€10.60
Geschätzter Checkout-Gesamtbetrag€63.60
Vor Juli 2026 (nur MwSt.): €60,00+€3,60 mehr

Das Update für November 2026: Produktidentifikatoren erforderlich

Die Änderung vom Juli 2026 ist nicht das einzige wichtige Datum. Ab dem 1. November 2026 werden Produktidentifikatoren (PIDs) für alle Sendungen im Rahmen des neuen Regimes obligatorisch. PIDs sind standardisierte Produktcodes, die es den Zollbehörden ermöglichen, den deklarierten Wert und die Art der Waren genauer zu überprüfen.

Die praktische Auswirkung für Verbraucher: nicht konforme Pakete können ab November 2026 Verzögerungen oder zusätzlicher Kontrolle unterliegen. Verkäufer und Plattformen müssen PIDs in Zollanmeldungen aufnehmen.

Alle Details: Was ändert sich im November 2026 →

Gilt das für alle Pakete?

Die €3 Pauschalgebühr gilt speziell für Fernverkäufe (E-Commerce an Verbraucher) von Nicht-EU-Verkäufern bei Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger. Sie gilt nicht für:

  • Pakete mit einem Wert über €150 (es gelten stattdessen Standard-Zolltarife)
  • Waren mit Präferenzhandelsabkommen, die in H1-Zollverfahren deklariert werden, bei denen die MwSt. nicht über IOSS erhoben wurde
  • Gewerbliche Sendungen (B2B)

Für Bestellungen über €150 gelten andere Zollvorschriften. Es werden Standard-Einfuhrzölle auf Basis der Zolltarifklassifikation (HS-Code) der Ware, zuzüglich MwSt., erhoben. Nutzen Sie unseren Rechner für genaue Schätzungen →

Frequently Asked Questions

Warum berechnet Temu 2026 eine Zollgebühr?

Die EU hat die Zollbefreiung von €150 am 1. Juli 2026 abgeschafft. Die vorübergehende Gebühr beträgt €3 je Zolltarifposition, zuzüglich MwSt. Rechtlich haftet normalerweise der Verkäufer oder Importeur; ob er die Kosten im Checkout weitergibt, ist unterschiedlich.

Wurde die €150-Zollbefreiung wirklich abgeschafft?

Ja. Die Europäische Kommission bestätigte am 1. Juli 2026: 'Ab heute schafft die EU eine veraltete Zollbefreiung für E-Commerce-Pakete mit einem Wert unter €150 ab.' Quelle: EC-Pressemitteilung IP/26/1491.

Wer erhebt die €3-Gebühr?

Rechtlich haftet der Anmelder, normalerweise Verkäufer oder Importeur. Eine Plattform kann den Betrag im Checkout weitergeben oder einen anderen Versandweg nutzen. Prüfen Sie die Checkout-Aufschlüsselung und Hinweise des Spediteurs.

Gilt die MwSt. noch zusätzlich zur €3-Gebühr?

Ja. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf Warenwert plus Zollgebühr berechnet. Für €20 in einer Zolltarifposition nach Deutschland ergeben €3 Zoll und €4,37 MwSt. einen geschätzten Checkout-Betrag von €27,37 bei Weitergabe.

Was passiert nach Juli 2028?

Die €3-Pauschalgebühr ist eine vorübergehende Maßnahme bis zum 1. Juli 2028. Nach diesem Datum wird der EU-Zolldaten-Hub in Betrieb genommen und Standard-Zolltarifpläne gelten für alle E-Commerce-Importe.

Gilt die Gebühr für jeden Artikel oder jedes Paket?

Maßgeblich ist die Zolltarifposition, nicht die Stückzahl. Offizielle Beispiele: 5 gleiche T-Shirts = €3; 1 T-Shirt plus 1 Uhr = €6.