Die alte Regel: €150 Zollbefreiung
Viele Jahre lang gewährte die EU eine Zollbefreiung auf importierte Waren mit einem Wert von €150 oder weniger. Das bedeutete, dass Sie beim Kauf von Temu, Shein oder AliExpress für beispielsweise €20 keine Zollgebühr zahlten — nur Mehrwertsteuer (in der Regel vom Verkäufer über das IOSS-Verfahren erhoben, das 2021 eingeführt wurde).
Diese Befreiung war für echten Kleinhandel mit geringem Volumen gedacht. Im Laufe der 2020er Jahre wurde sie zu einem Schlupfloch, das große E-Commerce-Plattformen ausnutzten, um Hunderte von Millionen Pakete zu sehr niedrigen deklarierten Werten an EU-Verbraucher zu versenden.
Die neue Regel: €3 Pauschalbetrag (ab 1. Juli 2026)
Ab dem 1. Juli 2026 hat die EU die Zollbefreiung von €150 abgeschafft und durch eine pauschale Zollgebühr von €3 pro Artikel auf alle E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger aus Nicht-EU-Ländern ersetzt.
Dies ist in der Verordnung (EU) 2026/382 des Rates festgelegt. Die Maßnahme ist als vorübergehend beschrieben — sie gilt bis zum 1. Juli 2028, wenn der neue EU-Zolldaten-Hub voraussichtlich vollständig in Betrieb sein wird und Standard-Zolltarifklassifikationen gelten werden.
Wie werden die gesamten Einfuhrkosten berechnet?
Die Gesamtkosten für einen Verbraucher, der außerhalb der EU einkauft (für Bestellungen ≤ €150):
Gesamt = Deklarierter Warenwert + EU-Zollpauschale + Einfuhrumsatzsteuer
wobei: EU-Zollpauschale = €3 × Anzahl der Artikel
Einfuhrumsatzsteuer = (Deklarierter Warenwert + Zollpauschale) × MwSt.-Satz des Ziellandes
Beispiel: €20 Bestellung nach Deutschland (19% MwSt.)
| Component | Amount |
|---|---|
| Deklarierter Warenwert | €20.00 |
| EU-Zollpauschale (1 Artikel × €3) | €3.00 |
| Einfuhrumsatzsteuer (19% × €23,00) | €4.37 |
| Gesamtkosten für den Verbraucher | €27.37 |
| Vor Juli 2026 (nur MwSt.): €23,80 | +€3,57 mehr |
Beispiel: €50 Bestellung nach Frankreich (20% MwSt.)
| Component | Amount |
|---|---|
| Deklarierter Warenwert | €50.00 |
| EU-Zollpauschale (1 Artikel × €3) | €3.00 |
| Einfuhrumsatzsteuer (20% × €53,00) | €10.60 |
| Gesamtkosten für den Verbraucher | €63.60 |
| Vor Juli 2026 (nur MwSt.): €60,00 | +€3,60 mehr |
Das Update für November 2026: Produktidentifikatoren erforderlich
Die Änderung vom Juli 2026 ist nicht das einzige wichtige Datum. Ab dem 1. November 2026 werden Produktidentifikatoren (PIDs) für alle Sendungen im Rahmen des neuen Regimes obligatorisch. PIDs sind standardisierte Produktcodes, die es den Zollbehörden ermöglichen, den deklarierten Wert und die Art der Waren genauer zu überprüfen.
Die praktische Auswirkung für Verbraucher: nicht konforme Pakete können ab November 2026 Verzögerungen oder zusätzlicher Kontrolle unterliegen. Verkäufer und Plattformen müssen PIDs in Zollanmeldungen aufnehmen.
Alle Details: Was ändert sich im November 2026 →
Gilt das für alle Pakete?
Die €3 Pauschalgebühr gilt speziell für Fernverkäufe (E-Commerce an Verbraucher) von Nicht-EU-Verkäufern bei Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger. Sie gilt nicht für:
- Pakete mit einem Wert über €150 (es gelten stattdessen Standard-Zolltarife)
- Waren mit Präferenzhandelsabkommen, die in H1-Zollverfahren deklariert werden, bei denen die MwSt. nicht über IOSS erhoben wurde
- Gewerbliche Sendungen (B2B)
Für Bestellungen über €150 gelten andere Zollvorschriften. Es werden Standard-Einfuhrzölle auf Basis der Zolltarifklassifikation (HS-Code) der Ware, zuzüglich MwSt., erhoben. Nutzen Sie unseren Rechner für genaue Schätzungen →