Gebührenberechnungsformel
Für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger von Nicht-EU-Verkäufern (Fernverkäufe) lautet die Berechnung:
EU-Zollpauschale = €3 × Anzahl der Artikel
MwSt.-Bemessungsgrundlage = Deklarierter Warenwert + Zollpauschale
Einfuhrumsatzsteuer = MwSt.-Bemessungsgrundlage × Standard-MwSt.-Satz des Landes
Gesamt = Deklarierter Warenwert + Zollpauschale + Einfuhrumsatzsteuer
Datenquellen
Zollvorschriften
- Council Regulation (EU) 2026/382 — the legal basis for the temporary €3 flat fee
- European Commission: Guidance and legal text — temporary flat fee on low-value imports (8 June 2026)
- EC Press Release IP/26/1491: New e-commerce duty for small packages (1 July 2026)
MwSt.-Sätze
- PwC Worldwide Tax Summaries — VAT rates table (PwC Worldwide Tax Summaries — MwSt.-Sätze-Tabelle (Stand Juli 2026). Europäische Kommission TEDB (Steuerdatenbank für Europa) zur offiziellen Satzverifizierung.)
Nationale Zollbehörden
Jede Länderseite verlinkt zur offiziellen Website der nationalen Zollbehörde. Diese Links wurden zum 5. Juli 2026 verifiziert.
Was dieser Rechner abdeckt
- E-Commerce-Fernverkäufe von Nicht-EU-Verkäufern an EU-Verbraucher
- Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger
- Die vorübergehende €3-Pauschale pro Artikel (gültig vom 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028)
- Standard-Einfuhrumsatzsteuer zum Satz des Ziellandes
- Alle 27 EU-Mitgliedstaaten
Was dieser Rechner nicht abdeckt
- Bestellungen über €150 — diese unterliegen den Standard-Zolltarifplänen auf Basis von HS-Codes (Harmonisiertes System), die die genaue Art der Waren erfordern
- Präferenzhandelsabkommen — unter H1 mit Präferenzursprung deklarierte Waren können von der Pauschalgebühr befreit sein
- Verbrauchssteuern — einige Waren (Tabak, Alkohol) unterliegen zusätzlichen Verbrauchssteuern, die hier nicht berechnet werden
- Tarife nach Juli 2028 — ab 1. Juli 2028 ersetzen Standard-Zolltarifpläne die Pauschale; dieser Rechner wird aktualisiert, wenn diese Informationen verfügbar sind
- Gewerbliche Importe — dieser Rechner ist für Verbraucher-Fernverkäufe (B2C) konzipiert
Vergleichsbasis vor Juli 2026
Die im Rechner angezeigte „Vor Juli 2026"-Kosten basieren auf dem vorherigen Regime, bei dem:
- Keine Zollgebühr auf Sendungen ≤ €150 anfiel
- Die MwSt. in der Regel beim Checkout über IOSS erhoben wurde, bezogen nur auf den deklarierten Warenwert
Der „Mehrkosten"-Betrag stellt daher die zusätzliche Belastung dar, die durch die Regeländerung vom Juli 2026 eingeführt wurde (die €3-Pauschale plus der MwSt.-Anteil auf diese Gebühr).
Genauigkeit und Einschränkungen
Dieser Rechner liefert nur Schätzwerte. Tatsächliche Einfuhrgebühren können abweichen aufgrund von:
- Bearbeitungsgebühren der Spediteure (getrennt von Zollgebühren)
- Falsch deklarierten Warenwerten durch Verkäufer
- Länderspezifischen Unterschieden bei der Zolldurchsetzung
- Sonder-MwSt.-Regeln für bestimmte Warenkategorien
- MwSt.-Satzänderungen nach unserem letzten Verifizierungsdatum
Dieser Rechner ist keine Zoll- oder Steuerberatung. Für maßgebliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre nationale Zollbehörde.