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Methodik

Wie EUParcelFee.com EU-Einfuhrgebühren berechnet, welche Datenquellen wir verwenden und was dieser Rechner nicht abdeckt.

Gebührenberechnungsformel

Für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger von Nicht-EU-Verkäufern (Fernverkäufe) lautet die Berechnung:

EU-Zollpauschale = €3 × Anzahl der Artikel

MwSt.-Bemessungsgrundlage = Deklarierter Warenwert + Zollpauschale

Einfuhrumsatzsteuer = MwSt.-Bemessungsgrundlage × Standard-MwSt.-Satz des Landes

Gesamt = Deklarierter Warenwert + Zollpauschale + Einfuhrumsatzsteuer

Datenquellen

Zollvorschriften

MwSt.-Sätze

Nationale Zollbehörden

Jede Länderseite verlinkt zur offiziellen Website der nationalen Zollbehörde. Diese Links wurden zum 5. Juli 2026 verifiziert.

Was dieser Rechner abdeckt

  • E-Commerce-Fernverkäufe von Nicht-EU-Verkäufern an EU-Verbraucher
  • Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger
  • Die vorübergehende €3-Pauschale pro Artikel (gültig vom 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028)
  • Standard-Einfuhrumsatzsteuer zum Satz des Ziellandes
  • Alle 27 EU-Mitgliedstaaten

Was dieser Rechner nicht abdeckt

  • Bestellungen über €150 — diese unterliegen den Standard-Zolltarifplänen auf Basis von HS-Codes (Harmonisiertes System), die die genaue Art der Waren erfordern
  • Präferenzhandelsabkommen — unter H1 mit Präferenzursprung deklarierte Waren können von der Pauschalgebühr befreit sein
  • Verbrauchssteuern — einige Waren (Tabak, Alkohol) unterliegen zusätzlichen Verbrauchssteuern, die hier nicht berechnet werden
  • Tarife nach Juli 2028 — ab 1. Juli 2028 ersetzen Standard-Zolltarifpläne die Pauschale; dieser Rechner wird aktualisiert, wenn diese Informationen verfügbar sind
  • Gewerbliche Importe — dieser Rechner ist für Verbraucher-Fernverkäufe (B2C) konzipiert

Vergleichsbasis vor Juli 2026

Die im Rechner angezeigte „Vor Juli 2026"-Kosten basieren auf dem vorherigen Regime, bei dem:

  • Keine Zollgebühr auf Sendungen ≤ €150 anfiel
  • Die MwSt. in der Regel beim Checkout über IOSS erhoben wurde, bezogen nur auf den deklarierten Warenwert

Der „Mehrkosten"-Betrag stellt daher die zusätzliche Belastung dar, die durch die Regeländerung vom Juli 2026 eingeführt wurde (die €3-Pauschale plus der MwSt.-Anteil auf diese Gebühr).

Genauigkeit und Einschränkungen

Dieser Rechner liefert nur Schätzwerte. Tatsächliche Einfuhrgebühren können abweichen aufgrund von:

  • Bearbeitungsgebühren der Spediteure (getrennt von Zollgebühren)
  • Falsch deklarierten Warenwerten durch Verkäufer
  • Länderspezifischen Unterschieden bei der Zolldurchsetzung
  • Sonder-MwSt.-Regeln für bestimmte Warenkategorien
  • MwSt.-Satzänderungen nach unserem letzten Verifizierungsdatum

Dieser Rechner ist keine Zoll- oder Steuerberatung. Für maßgebliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre nationale Zollbehörde.