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Aktualisiert: Juli 2026 · Monitoring November 2026

EU-Paketeinfuhr: Update November 2026

Die Regeländerung vom Juli 2026 war erst die erste Phase. Hier erfahren Sie, was wir derzeit über das wissen, was als nächstes im November 2026 folgt.

Zeitplan der EU-Zollreform

AKTIV

1. Juli 2026

€3 Zollpauschale pro Artikel auf alle E-Commerce-Sendungen ≤ €150 von Nicht-EU-Verkäufern. Zollbefreiung von €150 abgeschafft. Produktidentifikatoren (PIDs) freiwillig.

Quelle: EK-Leitfaden zur vorübergehenden Pauschalgebühr (8. Juni 2026) · Verordnung (EU) 2026/382 des Rates

BEVORSTEHEND

1. November 2026

Produktidentifikatoren (PIDs) werden Pflicht für alle Sendungen im neuen Zollregime. Verkäufer und Spediteure müssen PIDs in Zollanmeldungen aufnehmen. Pakete ohne gültige PIDs können Verzögerungen oder zusätzlicher Kontrolle unterliegen.

Hinweis zur €2-Bearbeitungsgebühr

Frühere EU-Reformvorschläge (2023–2024) diskutierten eine mögliche €2-Bearbeitungsgebühr, die in einer zweiten Phase eingeführt werden sollte. Unsere Prüfung des offiziellen Leitfadens vom Juni 2026 (Verordnung (EU) 2026/382 des Rates) hat eine separate €2-Gebühr für November 2026 nicht bestätigt. Die für November 2026 im offiziellen Leitfaden bestätigte Änderung ist nur das PID-Mandat. Wir werden diese Seite aktualisieren, wenn eine offizielle Bestätigung verfügbar ist. Verlassen Sie sich nicht auf den €2-Betrag, bis er bestätigt ist.

EK-Leitfaden — PIDs freiwillig ab Juli 2026, Pflicht ab November 2026

2028

1. Juli 2028

Die vorübergehende Zollpauschale von €3 läuft ab. Der EU-Zolldaten-Hub wird in Betrieb genommen. Standard-Zolltarifklassifikationen (HS-Codes) gelten für alle E-Commerce-Importe und ersetzen die €3-Pauschale.

Vorher/Nachher-Vergleichstabelle

ZeitraumZollgebührMwSt.PIDs
Vor dem 1. Juli 2026Keine (≤ €150 befreit)Über IOSS / bei LieferungNicht erforderlich
1. Juli 2026 — 31. Okt. 2026€3 pro ArtikelZum Satz des ZiellandesFreiwillig
1. Nov. 2026 — 30. Juni 2028€3 pro ArtikelZum Satz des ZiellandesPflicht
Ab 1. Juli 2028Standardtarif (HS-Code)Zum Satz des ZiellandesErforderlich (Zolldaten-Hub)

FAQ: November 2026

Was ändert sich im November 2026 für EU-Paketeinfuhren?

Ab 1. November 2026 werden Produktidentifikatoren (PIDs) für alle E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von €150 oder weniger Pflicht. PIDs sind standardisierte Produktcodes in Zollanmeldungen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Überprüfung deklarierter Werte.

Gilt ab November 2026 eine neue Gebühr?

Die bestätigte Änderung ist das PID-Mandat. Die Zollpauschale von €3, die am 1. Juli 2026 eingeführt wurde, bleibt im November 2026 unverändert. Unsere Recherche hat keine offizielle Bestätigung einer separaten €2-Bearbeitungsgebühr für November 2026 gefunden — dies wurde in früheren Reformvorschlägen diskutiert, erscheint aber nicht im offiziellen Leitfaden vom Juni 2026.

Wie werden PIDs Verbraucher beeinflussen?

Verbraucher sind nicht direkt für PIDs verantwortlich — Verkäufer und Spediteure stellen sie bereit. Pakete von Verkäufern ohne gültige PIDs können jedoch ab November 2026 Verzögerungen oder zusätzliche Zollkontrolle unterliegen.

Wann läuft die vorübergehende €3-Gebühr ab?

Die vorübergehende Zollpauschale von €3 pro Artikel läuft am 1. Juli 2028 ab. Ab diesem Datum soll der EU-Zolldaten-Hub in Betrieb sein und Standard-Zolltarifpläne gelten.