EU-Einfuhrzoll- & Paketgebühren-Rechner

Seit dem 1. Juli 2026erhebt die EU eine neue Zollgebühr von €3 je Zolltarifposition auf E-Commerce-Sendungen bis €150 von Nicht-EU-Verkäufern (Temu, Shein, AliExpress usw.). Schätzen Sie die Auswirkung im Checkout.

  • Alle 27 EU-Länder
  • Aktuelle MwSt.-Sätze
  • Offizielle EU-Quelle zitiert

Einfuhrgebühr berechnen

Die Menge zählt nicht mehrfach: 5 gleiche T-Shirts = 1 Kategorie.

Gebührenaufschlüsselung

Declared value
€20.00
EU customs duty (€3 × 1 tariff category)

Based on tariff classification, not quantity — Council Regulation (EU) 2026/382

€3.00
Import VAT (19%)

Applied on declared value + customs fee (€23.00)

€4.37
Estimated checkout total

The seller or importer is normally liable; this total assumes the duty is passed through at checkout.

€27.37
Extra vs. before July 2026

Before July 2026: €23.80 (VAT only, no customs duty)

+€3.57
Geschätzte Erhöhung bei Weitergabe: +€3.57

Vor Juli 2026: €23.80 (nur MwSt., keine Zollgebühr auf Bestellungen unter €150)

Nur Schätzwert. Rechtlich haftet normalerweise Verkäufer/Importeur; die Weitergabe im Checkout variiert. Checkout und Zollhinweise prüfen. Offizielle EU-Quelle ↗

Daten geprüft am 29. Juli 2026Quellen: European Commission (TEDB), PwC WTSRegulation (EU) 2026/382

Was hat sich am 1. Juli 2026 geändert?

  • Die bisherige Zollbefreiung für Waren unter €150 wurde abgeschafft
  • Eine neue Gebühr von €3 je Zolltarifposition gilt jetzt für alle Pakete ≤ €150
  • Die MwSt. wird weiterhin zusätzlich zur Zollgebühr erhoben
  • Die Gebühr gilt bis zum 1. Juli 2028, dann gelten die regulären Zolltarife

Quelle: Europäische Kommission – Steuern und Zoll · Verordnung (EU) 2026/382 des Rates

Beispiel: €20 Temu-Bestellung → Deutschland

Deklarierter Warenwert€20.00
EU-Zollgebühr (1 Zolltarifposition × €3)€3.00
Einfuhrumsatzsteuer (19% × €23)€4.37
Geschätzter Checkout-Gesamtbetrag€27.37
Mehr als vor Juli 2026+€3.57

Häufig gestellte Fragen

Was ist die EU-Paketgebühr, die im Juli 2026 eingeführt wurde?

Ab dem 1. Juli 2026 erhebt die EU bei E-Commerce-Sendungen bis €150 aus Nicht-EU-Ländern eine vorübergehende Zollgebühr von €3 je vertretener Zolltarifposition. Dies kommt zur MwSt. hinzu. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates.

Wurde die €150-Zollbefreiung wirklich abgeschafft?

Ja. Die EU hat die bisherige Zollbefreiung von €150 für Waren mit geringem Wert ab dem 1. Juli 2026 abgeschafft. Bisher waren Pakete unter €150 vom Zoll befreit, die MwSt. fiel jedoch weiterhin an. Jetzt gilt eine Pauschale von €3 je vertretener Zolltarifposition.

Berechnet Temu die EU-Zollgebühr?

Rechtlich haftet normalerweise der Verkäufer oder Importeur. IOSS betrifft die MwSt. und bestimmt nicht die Erhebung der €3-Gebühr. Temu kann Einfuhrkosten je nach Bestellung und Versandweg im Checkout weitergeben; prüfen Sie die aktuelle Aufschlüsselung und Spediteurhinweise.

Wie lange gilt die €3-Gebühr?

Die Zollpauschale von €3 ist eine vorübergehende Maßnahme, die vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gilt. Ab Juli 2028 wird der EU-Zolldaten-Hub in Betrieb genommen und Standard-Zolltarife gelten für E-Commerce-Importe.

Gilt die Gebühr für jeden Artikel oder jedes Paket?

Maßgeblich ist weder die Stückzahl noch pauschal das Paket, sondern die Zahl der Zolltarifpositionen in der Sendung. Die offiziellen Beispiele: 5 gleiche T-Shirts = €3; 1 T-Shirt plus 1 Uhr = €6. Rechtlich haftet normalerweise der Verkäufer oder Importeur; prüfen Sie, ob die Gebühr im Checkout weitergegeben wird.

Wie nutze ich das als Einfuhrzoll-Rechner?

Wählen Sie Ihr EU-Land und geben Sie Bestellwert sowie die Anzahl der Zolltarifpositionen (verschiedene Produktarten) ein. Der Rechner schätzt die €3-Zollgebühr je Position, addiert die Einfuhrumsatzsteuer zum Satz des Landes und zeigt den Gesamtbetrag. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Ausführliche Erklärung lesen → EU €3 Paketgebühr erklärt (2026)